Vereinsbeitrag |
aktualisiert am 07.11.2016 Stefan G. Walter |
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Die Mitgliedsbeiträge gelten ab 01.01.2017 und werden halbjährlich im Januar/Februar bzw. Juli/August eingezogen. Nach Erreichen des 18. Lebensjahres wird automatisch auf Erwachsenenbeitrag umgestellt. Wollen Sie Mitglied werden? Für Auszubildende, Schüler, Studenten, wehrpflichtige Bundeswehrangehörige, Ersatzdienstleistende und Arbeitslose, besteht nach Vollendung des 18. Lebensjahres für diesen Zeitraum die Möglichkeit, durch schriftlichen Antrag bei der Vorstandschaft einen verminderten Beitrag, zu zahlen oder im Familienbeitrag zu bleiben. Änderungen wie Abschluss der Ausbildung, Schule usw. sind sofort schriftlich dem Verein zu melden. |
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Zum Vereinsbeitrag erheben alle Abteilungen zusätzlich einen Abteilungsbeitrag. Näheres dazu erfahren Sie bei den einzelnen Abteilungen.---> |
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